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  • · Fachbeitrag · HOAI

    Leserforum: Umbauzuschlag für neue Großküche in Altbau?

    | Ein Leser fragt: Ist ein Umbau im Sinne der HOAI gegeben, wenn eine neue Küchenanlage in ein Gebäude eingeplant wird, das zuvor als Wäscherei genutzt wurde? Die Küchenplanung muss bauseitige Gegebenheiten (z. B. Raumhöhe, Bodenkanäle oder Deckeneinbauten) berücksichtigen bzw. Vorgaben zur Anpassung (Fußbodenaufbau, Fensterbrüstung) machen. |

     

    Antwort | Würde eine vorhandene Küchenanlage zum (kleinen) Anteil weitergenutzt und in wesentlichen Teilen ergänzt bzw. erneuert, könnte denklogisch von einem Umbau ausgegangen werden, weil die Gesamtheit der Anlage (= einheitliche Honorarermittlungsgrundlage) zu betrachten ist, und diese Anlage umgebaut wurde. Die Berücksichtigung bauseitiger Vorgaben des Altbaus (Deckenhöhe, Fußbodenaufbau, Fensterbrüstungen) dürfte hier aber nicht ausreichen, um einen Umbau anzunehmen. Es handelt sich vielmehr wahrscheinlich um ein anderes Objekt und um den Neueinbau einer Küchenanlage. „Wahrscheinlich“ deshalb, weil dieser Einzelfall noch nicht ausgeurteilt und ausschließlich einzelfallbezogen zu beurteilen ist.

     

    PRAXISHINWEIS | Das OLG Brandenburg hat in einer älteren Entscheidung festgestellt, dass kein Umbau vorliegt, wenn im Zuge eines Gebäudeumbaus eine vollständig neue Anlage der Technischen Ausrüstung geplant wird. Dieses Urteil ist aber nur maßgebend, wenn eine völlig neue Anlage eingebaut wird (OLG Brandenburg, Urteil vom 5.11.1999, Az. 4 U 47/99, Abruf-Nr. 082338).

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2016 | Seite 2 | ID 43886351