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  • · Fachbeitrag · HOAI

    In welchem Leistungsbild ist eine Versickerungsanlage für einen Parkplatz zu honorieren?

    von Dipl.-Ing. Ulrich Welter, ö.b.u.v. Sachverständiger für Ingenieurhonorare nach HOAI, ingside®, Büsum

    | Welchem Leistungsbild ist die Bemessung einer Versickerungsanlage (Oberflächenwasser aus Parkplatz) zuzuordnen? Und handelt es sich um eine Grundleistung oder eine Besondere Leistung? Diese Fragen aus der Leserschaft beantwortet dieser Beitrag von PBP Planungsbüro professionell. |

    Der Fall aus der Praxis

    Es handelt sich um einen Parkplatz an einem Gebäude, also um eine Außenanlage i. S. der KG 520 DIN 276-1. Als solche ist sie eine Anlage des ruhenden Verkehrs und dem Leistungsbild Verkehrsanlagen der HOAI zuzuordnen. Die anrechenbaren Kosten für den Parkplatz sind höher als 25.000 Euro. Der Auftraggeber hat den Planer aufgefordert, die Versickerungsanlage sowohl zu planen als auch zu bemessen. Um zu ermitteln, wie sich das Honorar bestimmt, sind zwei Fragen zu untersuchen:

     

    • 1. Ist die Versickerungsanlage Bestandteil der Verkehrsanlage und deshalb gem. § 46 Abs. 1 HOAI bei den anrechenbaren Kosten der Verkehrsanlage zu berücksichtigen? Oder stellt sie eine Freianlage oder ein Ingenieurbauwerk dar und ist als eigenständiges Objekt getrennt abzurechnen?