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  • · Nachricht · HOAI

    Bundesregierung beschließt neue HOAI: Verhandeln wird wichtig

    | Der Weg zur HOAI 2021 ist geebnet. Die Bundesregierung hat am 16.09.2020 per Kabinettsbeschluss den Weg dafür frei gemacht, der Bundesrat am 18.09.2020 keine grundsätzlichen Einwendungen erhoben. Damit wird die neue HOAI am 01.01.2021 in Kraft treten können. |

     

    In der Neufassung bleiben die Regelungen der bisherigen HOAI für die Honorarkalkulation gültig. Sie dienen künftig aber nur noch als Orientierung, um Honorare frei zu vereinbaren bzw. zu verhandeln. Damit trägt die neue HOAI dem EuGH-Urteil vom 04.07.2019 Rechnung. Eine große Schwäche der HOAI 2021 ist, dass die Honorartafeln nicht aktualisiert werden. Das soll erst mit der nächsten HOAI-Reform passieren. Die aber steht in den Sternen.

     

    PRAXISTIPP | Damit Sie sich jetzt schon einmal grob orientieren können, was am 01.01.2021 auf Sie zukommt, hat PBP eine Synopse HOAI 2013 ‒ HOAI 2021 erarbeitet. Das Dokument finden Sie auf pbp.iww.de → Abruf-Nr. 46870977.

     
    Quelle: Ausgabe 10 / 2020 | Seite 1 | ID 46862720