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  • · Fachbeitrag · HOAI

    Besondere Leistung nicht auf einzelne Leistungsphase begrenzt

    | Ein Leser fragt: Sind Besondere Leistungen, die in den HOAI-Leistungsbildern innerhalb einer bestimmten Leistungsphase aufgeführt sind, immer nur in der Leistungsphase zu erbringen oder können diese Leistungen auch in den anderen Leistungshasen erbracht und abgerechnet werden? |

     

    Unsere Antwort | Besondere Leistungen sind nicht an etwaige Leistungsphasen (Lph) gebunden. Sie sind nur beispielhaft in der HOAI genannt und können - je nach fachlicher Notwendigkeit - in allen Lph erbracht werden. Nehmen Sie etwa die Bestandsaufnahme beim Bauen im Bestand, die in Lph 1 zu § 33 HOAI 2009 (Leistungsbild Gebäude) als Besondere Leistung genannt ist (Anlage 2 zur HOAI 2009). Die Bestandsaufnahme ist aber nicht nur in der Lph 1, sondern auch in späteren Lph - bis maximal Lph 5 - sinnvoll.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 1 | ID 32485500