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  • · Nachricht · HOAI

    Auftrag im EU-Ausland: Mindestsätze der HOAI nicht anwendbar

    | Die Vorschrift zum Mindesthonorar in der HOAI (Fassungen bis einschl. 2020) findet bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt zwischen privaten Vertragspartnern keine Anwendung, da die Vorschrift in nicht rechtfertigender Weise in die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 49 EWG (Art. 56 AEUV) eingreift. Die Dienstleistungsfreiheit entfaltet unmittelbare Drittwirkung. Das hat das LG München entschieden (LG München I, Urteil vom 04.05.2023, Az. 2 O 25999/09, Abruf-Nr. 235317 ). |

    Quelle: Ausgabe 06 / 2023 | Seite 1 | ID 49484706