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  • · Fachbeitrag · HOAI 2021

    HOAI 2021: Die wichtigsten Neuerungen und die Auswirkungen auf Ihr Tagesgeschäft

    | Die HOAI 2021 ist am 07.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie ist damit am 01.01.2021 in Kraft getreten. Wie in PBP bereits beschrieben, stellen der Wegfall der preisrechtlich geregelten Mindestsatzgrenze, des Schriftformerfordernisses bei Auftragserteilung und der Umstand, dass die Honorartafelwerte nur noch als „Orientierungswerte“ gelten, die zentralen Änderungen dar. Die HOAI 2021 hat aber noch weitere Auswirkungen auf Ihr Tagesgeschäft. |

    Die Folgen des Orientierungswert-Charakters der HOAI

    Wenn die HOAI 2021 aber insgesamt nur noch Orientierungswerte anbietet, kann für einzelne Regelungen aus der HOAI nichts anderes gelten. Das hat zur Folge, dass folgende Bestimmungen künftig ebenfalls nur noch orientierenden Charakter haben:

     

    • Beispiel
    • Begrenzung des Umbauzuschlags auf 33 Prozent bei mittleren Anforderungen im Leistungsbild Gebäude (gilt sinngemäß für weitere Leistungsbilder).
    • Ermittlungsverfahren nach § 4 Abs. 3 HOAI hinsichtlich der anrechenbaren Kosten aus mitverarbeiteter Bausubstanz ‒ hier gibt es künftig noch mehr Regelungsfreiheit.
    • Das Verfahren nach § 10 Abs. 2 HOAI bei der Honorarermittlung von Planungsänderungen ist künftig nicht mehr zwingend; die Vorgehensweise nach § 650b BGB (30-Tages-Frist etc.) wird zentrale Bedeutung erlangen.
    • Die Vereinbarung der Honorarzone zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die nach HOAI aufgrund von objektiven Kriterien festzulegen ist und sich ggf. erst im Zuge der Planungsvertiefung final ergeben kann, ist nicht mehr auf der Grundlage der ansonsten anfallenden Mindestsatzunterschreitung einseitig änderbar.
    • Die rechnerische Mindestsatzunterschreitung als Honoraranspruchsgrundlage dürfte es künftig nicht mehr geben.