30.10.2020 · Fachbeitrag · HOAI 2021
HOAI 2021: Die Nichtanhebung der Honorartafelwerte und die Folgen für Ihre Kalkulation
| Am 01.01.2021 wird die neue HOAI 2021 in Kraft treten. Das steht auch vor der Bundesrats-Sitzung am 06.11.2020 so gut wie fest. In der HOAI 2021 ist vor allem das EuGH-Urteil vom 04.07.2019 verarbeitet. Die HOAI kann weiterhin als Honorargrundlage vereinbart werden, muss aber nicht. Für Sie wichtig zu wissen ist, dass selbst ein „HOAI-Vertrag“ zu einer wirtschaftlichen Schieflage führen kann. Das liegt daran, dass in der HOAI 2021 weiterhin die veralteten Tafelwerte aus dem BMWi-Gutachten von 2012 gelten. Ziehen Sie daraus die richtigen Konsequenzen. |