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  • · Fachbeitrag · HOAI 2013

    Bauen im Bestand: Mitverarbeitete Bausubstanz ist neuer Bestandteil des Mindestsatzes

    | Die HOAI 2013 verhilft der mitverarbeiteten Bausubstanz zu einer Renaissance. Wie schon in der HOAI 1996 will der Verordnungsgeber damit dafür sorgen, dass Planungsleistungen für das Bauen im Bestand gegenüber Planungsleistungen für Neubauten honorarmäßig nicht benachteiligt sind. |

    Die Grundsätze der Neuregelung

    Die HOAI 2013 regelt für alle Planungs- und Überwachungsleistungen, deren Honorar auf der Grundlage von anrechenbaren Kosten geregelt wird, die Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz als Bestandteil des Mindestsatzes im allgemeinen Teil (§ 4 Abs. 3 HOAI). Damit werden beim Bauen im Bestand die Honorare nicht nur über die neuen Tafelwerte, sondern auch durch die Integration entsprechend höherer anrechenbaren Kosten erhöht.

     

    Diese PIanbereiche profitieren von der Neuregelung

    Von den neuen anrechenbaren Kosten aus mitverarbeiteter Bausubstanz sind folgende Planbereiche betroffen: