· Fachbeitrag · Bauen im Bestand
Erfahrungen aus der Praxis: So setzen Sie angemessene Umbauzuschläge durch
von Klaus D. Siemon, Architekt und ö.b.u.Sachverständiger für Honorare und Leistungen der Architekten, Osterode
| Die „Ermittlung und Durchsetzung eines angemessenen Umbauzuschlags“ sorgt auch mehr als zwei Jahre nach Inkrafttreten der Neuen HOAI für reichlich Diskussionsstoff. Tatsache ist, dass jetzt mehr Objekte „umbauzuschlagsfähig“ sind, weil die HOAI 2009 daran weniger strenge Anforderungen knüpft als die Alte HOAI. Tatsache ist aber auch, dass sich viele Auftraggeber mit der Berechnung und Durchsetzung eines leistungsgerechten Umbauzuschlags schwer tun. Hier gilt es, gegenüber Auftraggebern Überzeugungsarbeit zu leisten. |
Aus dem Inhalt
1. Erfreuliche Augsgangslage: Neue HOAI stellt an Umbau geringere Anforderungen
2. Was unterscheidet einen Umbau von einer Instandsetzung: Fünf Beispiele
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