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  • · Fachbeitrag · Bauen im Bestand

    Ein Umbauzuschlag von null Prozent entspricht nicht dem Sinn der HOAI

    | Die HOAI 2013 hat für den Umbauzuschlag auf der einen Seite verbindliche Regelungen getroffen, auf der anderen Seite bietet sie aber auch große Spielräume, die zwischen den Vertragsparteien verhandelbar sind. Die Folge sind große Unsicherheiten allerorten. Diese versucht vor allem die Auftraggeberseite für sich zu nutzen, zum Beispiel durch Vereinbarung eines Umbauzuschlags von null Prozent. Das entspricht aber nicht der HOAI. |

    Grundsätzliches zum Umbauzuschlag

    Bevor näher auf das Null-Prozent-Problem eingegangen wird, sind folgende Klarstellungen zum Umbauzuschlag von Bedeutung:

     

    • Der Umbauzuschlag ersetzt nicht die Regelung zur mitverarbeitenden Bausubstanz oder umgekehrt. Er ist eine eigenständige Vergütungsregelung neben der Regelung zur mitverarbeitenden Bausubstanz.