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  • · Fachbeitrag · Bauen im bestand

    § 35 HOAI bei Ingenieurbauwerken: Das unterscheidet einen Umbau von einer Instandsetzung

    | Das Thema Honorar bei abwassertechnischen Anlagen wird immer bedeutender. Der bauliche Zustand der Anlagen erfordert in den nächsten Jahren hohe Investitionen ins bestehende Netz. Das führt dazu, dass sich bei der Projektabwicklung häufiger die sehr honorarrelevante Frage stellt, ob eine Instandsetzung oder ein Umbau vorliegt. Zwei Beispiele helfen Ihnen, entsprechende Projekte leistungsgerecht abzurechnen. |

    Das kennzeichnet einen Umbau

    Zunächst ist zu prüfen was einen Umbau von einer Instandsetzung unterscheidet. Nach § 2 Nr. 6 HOAI sind Umbauten Umgestaltungen eines vorhandenen Objekts mit Eingriffen in Konstruktion oder Bestand. Auch wenn es nach Förmelei klingt, es kommt also auf Umgestaltungen und Eingriffe an.

     

    Die Merkmale „Umgestaltung“ und Eingriffe“

    Die Umgestaltung darf nicht bloß im Sinne einer gestalterischen Maßnahme verstanden werden. Wäre das so, würde der Umbauzuschlag nur auf Projekte bezogen, die gestalterisch verändert werden. Bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen ist die Umgestaltung somit in honorartechnischer Ausrichtung zu verstehen (siehe untenstehendes Beispiel).