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  • · Fachbeitrag · Auftragsabwicklung

    Lücke in der HOAI 2013: So reagieren Sie auf den Wegfall des Kostenanschlags

    | Der Kostenanschlag ist nicht mehr Bestandteil der Grundleistungen der HOAI 2013. Viele Leser fragen sich, wie sie im Rahmen der Auftragsabwicklung darauf reagieren sollen. Auch Auftraggeber hätten erkannt, dass eine Lücke beim Thema Kostensicherheit besteht und versuchen deshalb, die Erstellung des Kostenanschlags in die Grundleistungen förmlich „hineinzulesen“. Grund genug, an dieser Stelle Lösungen vorzuschlagen, die sowohl Ihr Planungsbüro als auch Ihren Auftraggeber zufriedenstellen. |

    Der Fakt: Grundleistungen sind eindeutig und abschließend

    Vorab ist eines klarzustellen: Auch in der HOAI 2013 gilt der Grundsatz, dass die Grundleistungen in sich abschließend beschrieben sind. Der Kostenanschlag ist aus den Grundleistungen der entsprechenden Leistungsbilder herausgefallen. Er kann also auch nicht mehr „hineingelesen“ werden.

     

    PRAXISHINWEIS | Will der Auftraggeber einen Kostenanschlag (gemäß DIN 276) erhalten, ist darüber eine eigenständige Leistungs- und Honorarvereinbarung zu treffen, weil die Grundleistungen der HOAI 2013 dies nicht regeln.