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  • · Nachricht · Öffentliche Aufträge

    VgV-Schwellenwerte: Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet

    | Die Europäische Kommission hat am 15.07.2021 gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge eingeleitet bzw. weitergeführt. Die Analyse der Kommission hat ergeben, dass mehrere Bestimmungen nicht mit den EU-Vergaberichtlinien vereinbar sind, u. a. die zur Berechnung von Architektenleistungen bei VgV-Ausschreibungen. Es geht wohl um die Schwellenwertberechnung. |

     

    Wichtig | Der Pressereferent bei der EU-Kommission, Johannes Barke, hat PBP auf Anfrage mitgeteilt, dass er sich zu laufenden Verfahren nicht äußern könne. PBP ist sich aber relativ sicher, dass es (wieder) um die Schwellenwertberechnung bei öffentlichen Planungsleistungen geht. Die EU-Kommission vertritt seit jeher die Meinung, dass die Auftragswerte der jeweiligen Leistungsbilder (z. B. Objektplanung, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung) addiert werden müssen. Das hätte zur Folge, dass viel mehr öffentliche Projekte EU-weit ausgeschrieben werden müssten. Man darf auf die Reaktion der Bundesregierung gespannt sein. PBP bleibt am Ball.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2021 | Seite 2 | ID 47580649