· Fachbeitrag · Öffentliche Aufträge
VgV-Ausschreibungen: Ab 2026 gilt ein niedrigerer Schwellenwert
| Die Schwellenwerte, ab denen öffentliche Aufträge nach den EU-Vergaberichtlinien ausgeschrieben werden müssen, sinken zum 01.01.2026 leicht. Mit den Verordnungen vom 22.10.2025 gelten ab Januar 2026 folgende Schwellenwerte: |
Quelle: ID 50615246