Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Öffentliche Aufträge

    Vergabebeschleunigungsgesetz ist im BGBl veröffentlicht

    Der Bundesrat hat am 08.05.2026 dem Gesetz für eine beschleunigte Vergabe öffentlicher Aufträge zugestimmt. Mittlerweile – konkret am 18.05. – ist auch im Bundesgesetzblatt (BGBl) veröffentlicht worden. Das Vergabebeschleunigungsgesets kann damit zum 01.07. in Kraft treten.

     

    Hintergrund — Das Gesetz hat das Ziel, die Vergabe öffentlicher Aufträge (Volumen im dreistelligen Milliardenbereich) einfacher, schneller und flexibler zu gestalten. Es sieht u. a. vor, die Wertgrenze für Direktaufträge von 15.000 Euro dauerhaft auf 50.000 Euro anzuheben. Der Grundsatz der Teillosbildung, wonach größere Aufträge auf mehrere Auftragnehmer aufgeteilt werden, um kleinen und mittelständischen Unternehmen die Teilnahme am Wettbewerb zu ermöglichen, bleibt erhalten. Neu sind einige Ausnahmen von diesem Prinzip. So ist eine Gesamtvergabe künftig nicht nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Sie steht Auftraggebern vielmehr auch dann offen, wenn zeitliche Gründe die Gesamtvergabe erfordern, es sich um ein Infrastrukturvorhaben handelt und der geschätzte Auftragswert mindestens das Doppelte des EU-Schwellenwerts erreicht oder überschreitet.

     

    Weiterführender Hinweis

    • PBP wird in der Juli-Ausgabe detailliert darauf eingehen, was sich für Planungsbüros, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, durch das neue Gesetz ändert. Gerne können Sie der Redaktion vorab Ihre Fragen stellen, die Sie bewegen. Mailen Sie diese einfach an pbp@iww.de.
    Quelle: ID 50843153