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  • · Fachbeitrag · Öffentliche Aufträge

    Vergabebeschleunigungsgesetz hat letzte parlamentarische Hürde genommen

    Der Bundesrat hat am 08.05.2026 dem Gesetz für eine beschleunigte Vergabe öffentlicher Aufträge zugestimmt. Es kann damit im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und zum 01.07. in Kraft treten

     

    Hintergrund — Das Gesetz hat das Ziel, die Vergabe öffentlicher Aufträge (Volumen im dreistelligen Milliardenbereich) einfacher, schneller und flexibler zu gestalten, damit der Staat besser auf aktuelle Herausforderungen reagieren kann. Es sieht u. a. vor, die Wertgrenze für Direktaufträge von derzeit 15.000 Euro dauerhaft auf 50.000 Euro anzuheben. Der Grundsatz der Teillosbildung, der besagt, dass größere öffentliche Aufträge auf mehrere Firmen aufgeteilt werden, um kleinen und mittelständischen Unternehmen die Teilnahme am Wettbewerb zu ermöglichen, bleibt zentrales Element des Vergaberechts. Neu sind hingegen einige Ausnahmen von diesem Prinzip. So soll eine Gesamtvergabe künftig nicht nur zulässig sein, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Sie soll Auftraggebern vielmehr auch dann offenstehen, wenn zeitliche Gründe die Gesamtvergabe erfordern, es sich um ein Infrastrukturvorhaben handelt und der geschätzte Auftragswert mindestens das Doppelte des EU-Schwellenwertes erreicht oder überschreitet.

     

    Weiterführender Hinweis

    • PBP wird in der Juli-Ausgabe detailliert darauf eingehen, was sich für Planungsbüros, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, durch das neue Gesetz ändern wird. Gerne können Sie der Redaktion vorab Ihre Fragen stellen, die Sie gerne beantwortet hätten. Mailen Sie diese einfach an pbp@iww.de.
    Quelle: ID 50843153