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  • 06.03.2018 · Nachricht · Öffentliche Aufträge

    UVgO: Haben unterlegene Bieter ein Recht auf Information?

    Auch bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte muss der öffentliche Auftraggeber unterlegene Bieter informieren. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann ein Vertrag unwirksam sein. Diese Auffassung vertritt das OLG Düsseldorf.