Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Öffentliche Aufträge

    Schwellenwerte für 2024/2025 sind veröffentlicht

    | Alle zwei Jahre werden die Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren von der EU überprüft und im Regelfall auch angepasst. Zum 01.01.2024 ist die nächste Anpassung fällig. Die neuen Werte sind von der EU-Kommission am 15.11.2023 veröffentlicht worden. Bei Planungsleistungen steigt er von 215.000 Euro auf 221.000 Euro. |

     

    Demnach gelten ab dem 01.01.2024 gemäß den Verordnungen (EU) 2023 /2495, 2023/2496, 2023/2497 und 2023/2510 vom 15.11.2023 folgende Schwellenwerte:

     

    • Schwellenwerte für EU-Vergabeverfahren
    Auftragsart
    ab 01.01.2024
    bis 31.12.2023

    Bauleistungen

    5.538.000 Euro

    5.382.000 Euro

    Liefer- und Dienstleistungsaufträge (obere und oberste Bundesbehörden)

    143.000 Euro

    140.000 Euro

    Liefer- und Dienstleistungen (alle übrigen öffentlichen Auftraggeber)

    221.000 Euro

    215.000 Euro

     

     

    Weiterführende Hinweise

    • Beitrag „Nach der Änderung von § 3 Abs. 7 VgV: Wie werden Planungsleistungen jetzt ausgeschrieben?“, PBP 11/2023, Seite 18 → Abruf-Nr. 49752660
    • Beitrag „TED-Recherche spart Zeit und Kosten: So informieren Sie sich über neue VgV-Ausschreibungen“, PBP 9/2023, Seite 21 → Abruf-Nr. 49611448
    Quelle: Ausgabe 12 / 2023 | Seite 2 | ID 49793596