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  • 20.01.2021 · Nachricht · Öffentliche Aufträge

    Punktewertung des Honorarangebots muss proportional erfolgen

    | Es ist grundsätzlich zulässig, Honorarangebote im VgV-Verfahren mit Punkten zu bewerten. Ein Preiswertungssystem, das dem preislich höchsten Honorarangebot nur einen Punkt gewährt und dem niedrigsten fünf Punkte, ist jedoch wettbewerbsverzerrend und unzulässig. Das hat die VK Lüneburg klargestellt. |