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Kita-Planung: VK Mecklenburg-Vorpommern hält Generalplanervergabe für rechtswidrig und lässt neu ausschreiben
| Bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen ist die Losvergabe die „Regelvergabe“. Ist die Fachlosbildung möglich, weil für diese Leistungen ein eigener Markt besteht, kommt eine Gesamtvergabe (im Wege der Generalplanung) nur ausnahmsweise in Betracht. Das hat die VK Mecklenburg-Vorpommern auf die Klage eines Fachplanungsbüros bei einer Kita-Planung klargestellt und die Generalplanungs-Ausschreibung aufgehoben. |
Hintergrund | Der gesetzliche Regelfall ist die losweise Vergabe, sie ist vorrangig. Der öffentliche Auftraggeber muss sich daher, wenn ihm eine Abkehr vom Grundsatz der losweisen Vergabe aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen erforderlich erscheint, mit dem Gebot einer Fachlosvergabe und den dagegen sprechenden Gründen auseinandersetzen. Im Ergebnis müssen die Gründe überwiegen, die für eine zusammenfassende Vergabe sprechen. Das war ihm im konkreten Fall ‒ der Vergabe der Planungsleistungen für eine Kita ‒ nicht gelungen. Die VK überzeugte vor allem das Argument der Vergabestelle nicht, dass der Generalplaner Leistungen ja an Subplaner (unter)vergeben könne. Die VK dazu: „Eine mangelnde Berücksichtigung mittelständischer Interessen kann nicht durch einen Auftraggeber mit der Einschaltung von Subunternehmern ausgeglichen werden.“ (VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18.12.2024, Az. 3 VK 10/24, Abruf-Nr. 250884).