25.07.2022 · Nachricht · Öffentliche Aufträge
Kann der Bauherr null Prozent Umbauzuschlag vorgeben?
Bei öffentlichen Aufträgen werden in den Angebotsunterlagen (z. B. bei Vergaben unter dem EU-Schwellenwert) gelegentlich spezielle Honorarvorgaben gemacht, die es in sich haben. Ein Beispiel ist ein Umbauzuschlag von „0,00 Prozent“. Muss man solche Vorgaben hinnehmen bzw. damit sein Angebot kalkulieren?
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