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  • · Nachricht · Öffentliche Aufträge

    EuGH: Unterlegener Bieter kann bei Zuschlagsinformation keine Vergleichsanalyse erwarten

    | Vom öffentlichen Auftraggeber kann nicht verlangt werden, dass er einem Bieter, dessen Angebot nicht ausgewählt wurde, neben den Gründen für die Ablehnung des Angebots eine detaillierte Zusammenfassung liefert, in der jedes Detail seines Angebots im Hinblick auf dessen Bewertung berücksichtigt wurde. Das hat der EuGH in einer „Rahmenvertrags-Ausschreibung“ klargestellt. |

     

    Die zweite EuGH-Aussage lautet: Der Auftraggeber muss dem unterlegenen Bieter auch nicht en détail mitteilen, wo und wie konkret das ausgewählte Angebot besser war als das des abgelehnten Bieters (EuGH, Urteil vom 03.07.2025, Rs. C-534/23, Abruf-Nr. 249201).

    Quelle: ID 50489456