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  • 19.05.2021 · Nachricht · Öffentliche Aufträge

    Erforderliches Personal: Wann muss es zur Verfügung stehen?

    | Einem Bieter müssen die zur Leistungserbringung erforderlichen Mittel nicht bereits im Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder bei Zuschlagserteilung zur Verfügung stehen. Behält sich der öffentliche Auftraggeber keinen anderen Zeitpunkt vor, muss der Bieter erst zum Zeitpunkt der Leistungserbringung über die eignungsrelevanten Mittel verfügen und das benötigte Personal einstellen, so das Bayerische Oberlandesgericht (BayObLG). |