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  • 16.04.2026 · Fachbeitrag · Öffentliche Aufträge

    Bei VgV-Ausschreibung nicht zum Zug gekommen: Sie dürfen in die Wertung Ihres Angebots Einsichtnahme verlangen

    | Wenn Sie bei einer VgV-Ausschreibung bis ins Verhandlungsverfahren kommen und trotzdem unterliegen, können Sie im Nachgang Einblick in die behördliche Bewertung Ihres Angebots verlangen. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Informationsfreiheitsgesetz, entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). |