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  • · Fachbeitrag · Neue Märkte

    Energiemanagement in der Industrie: So könnte Ihr Leistungs- und Honorarangebot aussehen

    | Industrieunternehmen sind an einer deutlichen Steigerung ihrer Energieeffizienz interessiert und damit ein interessanter Nischenmarkt für Planungsbüros ( PBP 1/2013, Seite 16 ). Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Markteintritt erhöhen sich, wenn Sie Ihrem Zielunternehmen das passende Planungs- und Beratungsangebot unterbreiten. Erfahren Sie deshalb, wie ein solches Leistungsangebot aussehen könnte. |

    Grundsätzliches zum Leistungsangebot

    Ein Leistungsangebot, das bei industriellen Auftraggebern Beachtung findet, sollte unseres Erachtens aus unterschiedlichen Bausteinen bzw. Phasen bestehen. In Frage kommen unter anderem

    • Bestandsaufnahmen der Ist-Situation,
    • klassische Planungs- und Überwachungsleistungen und
    • Beratungsleistungen, die insbesondere der Erfolgskontrolle der planerischen und organisatorischen Maßnahmen und der weiteren Ergebnisverbesserung dienen.

     

    PRAXISHINWEIS | Die im zweiten Punkt erfassten Leistungen unterliegen dem Preisrecht der HOAI. Um die eigenen Leistungen später unkompliziert abrechnen zu können, ist es deshalb erforderlich, schon im Leistungsangebot eine klare Trennung zwischen HOAI-Leistungen und nicht preisrechtlich geregelten Leistungen vorzunehmen. Das untenstehende Vorschlags-Leistungsangebot berücksichtigt dies und dient als projektübergreifende Arbeitshilfe.

     

    Begriffe einvernehmlich definieren

    Ganz wichtig ist, dass Sie sich mit dem Auftraggeber darauf verständigen, was im Einzelnen unter Anlagentechnik zu verstehen ist. Ihr Leistungsangebot kann sich zum Beispiel auf die Anlagen beschränken, die sich gemäß DIN 276 in der Kostengruppe 400 definieren. Es können aber auch weitere anlagentechnische Komponenten in den Leistungsumfang eingeschlossen sein (zum Beispiel Teile der maschinentechnischen Anlagen).

     

    Bedenken Sie hier, dass auch die DIN 276 in Kostengruppe 400 Ermessensspielräume (zum Beispiel bei nutzungsspezifischen Anlagen) zeigt. Auch das spricht dafür, den Leistungsumfang nachvollziehbar und abgrenzungssicher zu definieren.

     

    Determinanten des Vorschlags für ein kombiniertes Leistungsangebot

    Das nachstehend vorgestellte Konzept eines kombinierten Leistungsangebots beschreibt einzelne Phasen möglicher Leistungen, die Ingenieurbüros anbieten können.

     

    Diese Phasen sind nicht identisch mit den Leistungsphasen nach HOAI, sondern orientieren sich an den typischen Arbeitsschritten in der Industrie. Diese gehen über den Leistungsumfang des Preisrechts weit hinaus und umfassen zum Beispiel Beratungsleistungen zu Entscheidungsfindungen sowie spätere begleitende Erfolgskontrollen und Optimierungen.

     

    Wichtiges zum Honorarangebot und die Honorarermittlung

    Um die Honorarermittlung beim Projektabschluss oder bei Änderungen, die sich oft im Zuge der Vertragsabwicklung ergeben, unkompliziert zu gestalten, sind die jeweiligen Phasen in frei zu vereinbarende und preisrechtlich geregelte Honorare gegliedert. Erfahrungen aus bereits durchgeführten Aufträgen zeigen, dass eine solche Gliederung nicht nur das Preisrecht respektiert, sondern auch die spätere Abrechnung spürbar vereinfacht, weil das System der HOAI trotz weitreichender darüber hinausgehender Leistungen unangetastet bleibt.

    Musterangebot für Technische Ausrüstung

    Das nachfolgende Beispiel betrifft die Technische Ausrüstung bzw. die Kostengruppe 400 nach DIN 276. Dazu besteht die Möglichkeit, in enger Zusammenarbeit mit einem Objektplaner (zum Beispiel in einer Arbeitsgemeinschaft), der für die baulichen Maßnahmen (zum Beispiel Dach, Fassade) zuständig ist, parallel die entsprechenden Bauteile zu untersuchen. Denn es wird darauf ankommen, bei energetischen Ertüchtigungen das gesamte Bauwerk einheitlich zu betrachten.

     

    Wir empfehlen, beide Planungsbereiche nicht nur inhaltlich sehr eng aufeinander abzustimmen, sondern auch zeitlich parallel zu erbringen. Damit erhält der Auftraggeber in den nachstehend aufgeführten Phasen eine einheitliche Entscheidungsgrundlage für seine Steuerung und Mitwirkung am Projekterfolg.

     

    • Beispiel

    Bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind oft gemeinsame Ermittlungen zu Bau- und Anlagentechnik erforderlich, damit der Auftraggeber genau erkennen kann, welche Maßnahme welche spezifischen Ziele am wirtschaftlichsten erfüllen kann. Das geht nur, wenn die Berechnungsmethoden, die Berechnungsschritte und Zwischen- sowie Endergebnisse in vergleichbarer Methodik aufgebaut sind. Bereits kleine Unterschiede, wie zum Beispiel Änderungen beim Kapitaldienst oder bei der prognostizierten Energiepreissteigerung, können Vergleiche zwischen Maßnahmen an der Anlagentechnik und Maßnahmen an den Bauteilen deutlich erschweren und die Transparenz verwässern.

     

    Die nachfolgende Übersicht bzw. Checkliste zeigt die jeweiligen Phasen für den Bereich der Technischen Ausrüstung bzw. Anlagentechnik. Die Phasen für die Objektplanung können strukturell in gleicher Weise aufgebaut werden.

     

    Checkliste / Leistungsangebot Technische Ausrüstung

    Phase 1: Aufnahme des Bestands (Preisrechtlich nicht geregelt)

    Erfassen der vorhandenen anlagentechnischen Systemen in den Gebäuden und Freianlagen

    Dokumentation als zeichnerische Darstellung mit Anlagentechnik, Trassenführungen, 
Angaben zu Dimensionen, Leistungsangaben zu zentralen Anlagen

    Nachberechnen der vorhandenen Anlagentechnik und Beurteilung hinsichtlich weiterer Verwendbarkeit auf Basis eigener Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen

    Auswerten der Verbrauchsangaben aus den vorliegenden Abrechnungen und 
gegebenenfalls Veranlassen von Verbrauchsmessungen

    Auswerten von bestehenden Wartungsverträgen zu Technischen Anlagen

    Gegebenenfalls endoskopische Untersuchungen, Veranlassung und Überwachung

    Erarbeitung von Energiebedarfsplänen, Schadstoffemissionsprognosen 
und vergleichende Betrachtungen

    Phase 2: Planung und Überwachung (Preisrechtlich geregelt)

    Leistungen der HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4 als Konzeptionsphase

    Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 als Ausführungsvorbereitungsphase

    Leistungen der Leistungsphasen 8 bis 9 als Umsetzungsphase

    Phase 2.1: Beratungsleistungen in der Planungsphase 
(Diese Leistungen sind zeitlich parallel zu den Leistungen gemäß Phase 2, 
Lph 7 zu erbringen und sind preisrechtlich nicht geregelt)

    Wirtschaftlichkeitsprognose, Schätzung von Lebenszykluskosten

    Detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung auf Basis der genehmigten Entwurfsplanung mit Life-Cycle-Lost-Analyse und Schadstoffemissionsvergleichen

    Erarbeitung und Bereitstellung aller Angaben zur kaufmännischen 
Entscheidungsfindung aus dem Bereich der technischen Angaben

    Betriebskostenschätzung nach DIN bzw. … unter Einschluss der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten aus bisherigen Betriebskosten und Vergleich

    Phase 3: Betriebsbegleitende Optimierung und Erfolgskontrolle
(Preisrechtlich nicht geregelt)

    Basis: Treffen einer Vereinbarung über die Laufzeit der Phase 3
(empfohlen: drei Jahre und mehr)

    Erarbeiten eines Konzepts zur Erfolgskontrolle der durchgeführten Maßnahmen im laufenden Betrieb inklusive Festlegung der Kontrollintervalle sowie Abstimmung mit dem Auftraggeber

    Erstellung eines Betriebshandbuchs je Anlage mit Hinweisen zur Optimierung von Betriebskosten und Empfehlungen zu Wartungskonzeptionen; werden bestehende Anlagen optimiert, sind vorhandene Handbücher zu aktualisieren

    Veranlassung, Überwachung und Auswertung von Erfolgskontrollmessungen 
(Detaillierungsgrad gemäß separater Vereinbarung vom …)

    Quartalsbericht mit Soll-Ist-Vergleich zu den wirtschaftlichen Auswirkungen 
einer umgesetzten Maßnahme

    Ausarbeitung von Vorschlägen zur weiteren Betriebskostenoptimierung 
im Bereich Energieeffizienz

    Abschlussbericht mit Soll-Ist-Vergleich aller Maßnahmen, der voraussichtlichen Betriebskosten während der technischen Lebensdauer, der zu erwartenden Gesamtwirtschaftlichkeit (drei unterschiedliche Szenarien in Abstimmung mit dem Auftraggeber) unter Einschluss aller finanziellen Einflüsse (zum Beispiel Kapitaldienst)

     

     

    Honorare für die einzelnen Phasen gegliedert aufstellen

    Die Honorare für die einzelnen Phasen können mit Ausnahme der Phase 2 jeweils frei kalkuliert werden. Bei Phase 2 ist die HOAI zu beachten.

     

    So können zum Beispiel Wirtschaftlichkeitsberechnungen oder Abschlussdokumentationen als Teilpauschale angeboten werden, um dem Auftraggeber, soweit dies für beide Vertragsparteien fair erscheint, eine hinreichende Kostensicherheit zu geben. Diese Kostensicherheit, so die bisherige Erfahrung in Fachkreisen, sollte sich auf punktuell ausgerichtete Teilleistungen der Phasen 1, 2.1 und 3 beschränken. Begleitende Beratungsmaßnahmen können dagegen im Zeithonorar am besten angeboten werden.

     

    Bedenken Sie, dass durch die Angabe von jeweiligen Preisen je Teilleistung eine spätere Preisanpassung bei Änderungen der Vorgehensweise deutlich vereinfacht ist. Bei einer über alles gehenden Pauschale haben Sie diese Möglichkeit kaum.

     

    Einzelfallorientierte Anpassung der Phaseninhalte erleichtert Abwicklung

    Die oben abgebildeten Vorschläge in den jeweiligen Phasen stellen ein Gerüst für individuelle Leistungsbeschreibungen bzw. Angebote dar und können einzelfallbezogen in Bezug auf die jeweiligen Objekterfordernisse ausformuliert werden. So kann das Leistungsangebot mit den jeweiligen Phasen in den unterschiedlichen Anlagen oder Anlagengruppen unterschiedlich ausfallen.

     

    Wie oben erwähnt, kann das Angebot betreffend der baukonstruktiven Bauteile (Dach, Fassade, …) in vergleichbarer Weise individuell aufgebaut werden. Mit dieser Gliederung wird ein hohe Transparenz bei den Angebotskosten und der späteren Abrechnung (wozu auch die einfachere nach einzelnen Arbeitsschritten gegliederte Abschlagsabrechnung dient) erzielt.

     

    Aber auch innerhalb der jeweiligen Phasen ergeben sich Notwendigkeiten der individuellen Anpassung an die betreffenden Anforderungen. So sind zum Beispiel die technischen Einzelheiten bzw. Umfänge von Erfolgskontrollmaßnahmen im Vertrag für jede Anlagengruppe oder Anlage genau festzulegen, um spätere Missverständnisse bei der Ausführung zu vermeiden. Bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen stellt sich sehr oft die Frage nach der fachlichen Tiefe einer solchen Berechnung. Denn hier entscheiden oft Einzelheiten der Wirtschaftlichkeitsaspekte über die tatsächliche Durchführung. Gleiches trifft für die Erarbeitung der Angaben zur kaufmännischen Entscheidungsfindung zu. Hier kommt es auch nicht selten auf die Mitwirkung bei finanziellen Aspekten wie zum Beispiel zu erwartende technische Lebensdauer von neuen Anlagenkomponenten oder mögliche Förderprogramme an.

     

    Dieses Prinzip der individuellen Anpassung gilt für alle Phasen, auch für Phase 2.1; hier sollte jedoch unmissverständlich auf HOAI-konformität geachtet werden.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Beitrag „Energieeffizienz in der Industrie ist ein Thema für Planungsbüros“, PBP 1/2013, Seite 16
    Quelle: Ausgabe 02 / 2013 | Seite 18 | ID 37672890