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  • 29.10.2026 · Nachricht · Honorarrecht

    LG Köln betont formale Anforderungen an die Kostenberechnung

    „In Honorarstreitigkeiten ist die Honorarforderung anhand der Berechnungsparameter der HOAI nachvollziehbar herzuleiten und substantiiert darzustellen. Dies gilt insbesondere für die Darlegung der anrechenbaren Kosten durch Vorlage einer ordnungsgemäß erstellten Kostenberechnung. Die Ermittlung der jeweiligen anrechenbaren Kosten erfolgt auf der Grundlage der Kostenberechnung.“ Das hat das LG Köln in einer lesenswerten Entscheidung klargestellt.