· Nachricht · Auftragsbeschaffung
Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ startet am 01.07.
An vielen Orten in Deutschland gibt es unsanierte und leerstehende Gewerbeimmobilien. Gleichzeitig fehlt es vielerorts an Wohnraum. Mit dem neuen Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“, das am 01.07. startet und für das in 2026 insgesamt 300 Mio. Euro bereitstehen, wird eine Förderkulisse geschaffen, um ungenutzte Gewerbeimmobilien in Wohnraum umzubauen.
Die zentralen Rahmenbedingungen zum Förderprogramm sehen wie folgt aus:
- Gefördert wird der Umbau von bei Antragstellung nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Gebäuden oder Gebäudeteilen zu Wohnraum. Der Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit schaffen.
- Antragsberechtigt sind alle Investoren — also Auftraggeber der Maßnahme. Investoren können natürliche oder juristische Personen (des öffentlichen oder privaten Rechts) sowie Personengesellschaften sein. Auch Selbstnutzer können die Förderung beantragen.
- Die Förderung des Umbaus ist mit der Auflage einer Sanierung der Immobilie mindestens auf das energetische Niveau „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EE) verbunden.
- Gefördert werden bis zu 30 Prozent von maximal 100.000 Euro förderfähigen Ausgaben pro neu entstehender Wohneinheit als direkter Zuschuss – also bis zu 30.000 Euro Förderung je Wohneinheit.
- Die Förderung kann mit anderen Förderungen kombiniert werden, etwa mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG).
- Zu den förderfähigen Ausgaben zählen die Anpassung der Baukonstruktion an die geplante Wohnnutzung, Grundrissänderungen, Innenausbau, aber auch die Umgestaltung der Außenanlagen zum Zwecke der Wohnnutzung einschließlich Entsiegelung.
- Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- und Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden, soweit sie nicht selbst Gegenstand der Förderung sind.
Weiterführender Hinweis
- Die Umsetzung der Förderung erfolgt durch die KfW. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KfW unter www.kfw.de/266. Hier gibt es bis zu 30.000 Euro Zuschuss.
Quelle: ID 50816747