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Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“: Parlamentarische Staatssekretärin gibt Details bekannt
| Sabine Poschmann (SPD), parlamentarische Staatssekretärin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, hat im Haushaltsausschuss Details zum 333 Mio. Euro umfassenden Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ bekanntgegeben. |
- Anders als beim vorherigen Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ handelt es sich um ein „reines Sportprogramm“.
- Die Mindestförderhöhe liegt bei 250.000 Euro. Maximal werden Projekte mit acht Mio. Euro gefördert. Der Bundesanteil der Förderung soll bei 45 Prozent liegen.
- Der Projektaufruf ist nicht auf Sporthallen und Freibäder beschränkt, sondern auch für Sportplätze geöffnet worden. Gefördert werden deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung.
- Die Mittel sind überjährig nutzbar.
- Die Frist für den Baubeginn beträgte zwei Jahre.
- Städte und Gemeinden können (besser müssen) ihre Projektanträge bis zum 15.01.2026 digital über das Förderportal des Bundes einreichen.
Weiterführende Hinweise
- Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie hier: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html
- Quelle: „Heute im Bundestag“ vom 05.11.2025
Quelle: ID 50618138