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  • · Nachricht · Auftragsbeschaffung

    Bund stellt 333 Mio. Euro Fördermittel für die Sanierung von Sportstätten bereit

    | Das Thema „bauliche Sanierung von öffentlich zugänglichen Sporthallen sowie Hallen- und Freibädern“ bekommt neuen Drive. Der Bund stellt dafür Fördermittel in Höhe von 333 Mio. Euro zur Verfügung. Enthalten sind sie im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität. |

     

    Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Ebenfalls möglich ist die Sanierung von Sportfreianlagen. Auch hier steht die Nachhaltigkeit im Vordergrund. Eine Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte, wie bspw. Vereine, ist möglich. Bis zum 15.01.2026 sind Städte und Gemeinden sowie Landkreise, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind, aufgerufen, Projektskizzen für geeignete Sportstätten digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einzureichen. Die Auswahl der zu fördernden Projekte aus den eingereichten Projektskizzen wird durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erfolgen.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: Ausgabe 11 / 2025 | Seite 1 | ID 50593588