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BEG: Die neue Neubau-Förderung ab dem 01.03.2023
| Die Bundesregierung fördert ab dem 01.03.2023 den Bau besonders klimafreundlicher Gebäude mit günstigen Krediten (Bundesförderung für effiziente Gebäude [BEG]). Eine höhere Förderung gibt es für Gebäude mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“. Ziel ist, den CO2-Ausstoß beim Bauen zu verringern. Das sind die Eckpunkte: |
- Insgesamt stehen 1,1 Mrd. Euro im Jahr 2023 aus dem Klima- und Transformationsfonds für die Neubauförderung zur Verfügung. 750 Mio. Euro entfallen auf das Programm „Klimafreundlicher Neubau“, 350 Mio. Euro auf die Wohneigentumsförderung für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.
- Über das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude gefördert, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
- Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
- Das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ ist Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude, bei der zwischen der Förderung für Neubauvorhaben und Maßnahmen im Bestand differenziert wird.
Weiterführende Hinweise
- PBP hat die Fördermittelexpertin Gesa Lenhardt gebeten, die neuen Förderregeln in der April-Ausgabe vorzustellen und mit Modellrechnungen zu versehen.
- FAQ zur neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finden Sie hier https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html
- Den Wortlaut der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude ‒ klimafreundlicher Neubau (KFN)“ finden Sie hier: www.iww.de/s7707
Quelle: ID 49221080