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  • ·Nachricht ·Auftragsbeschaffung

    BEG: Die neue Neubau-Förderung ab dem 01.03.2023

    | Die Bundesregierung fördert ab dem 01.03.2023 den Bau besonders klimafreundlicher Gebäude mit günstigen Krediten (Bundesförderung für effiziente Gebäude [BEG]). Eine höhere Förderung gibt es für Gebäude mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“. Ziel ist, den CO2-Ausstoß beim Bauen zu verringern. Das sind die Eckpunkte: |

     

    • Insgesamt stehen 1,1 Mrd. Euro im Jahr 2023 aus dem Klima- und Transformationsfonds für die Neubauförderung zur Verfügung. 750 Mio. Euro entfallen auf das Programm „Klimafreundlicher Neubau“, 350 Mio. Euro auf die Wohneigentumsförderung für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.
    • Über das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude gefördert, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
    • Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
    • Das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ ist Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude, bei der zwischen der Förderung für Neubauvorhaben und Maßnahmen im Bestand differenziert wird.

     

    Weiterführende Hinweise

    • PBP hat die Fördermittelexpertin Gesa Lenhardt gebeten, die neuen Förderregeln in der April-Ausgabe vorzustellen und mit Modellrechnungen zu versehen.
    • Den Wortlaut der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude ‒ klimafreundlicher Neubau (KFN)“ finden Sie hier: www.iww.de/s7707
    Quelle: ID 49221080