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  • · Nachricht · Auftragsbeschaffung

    BEG: Bund ändert Förderprogramme für effiziente Gebäude

    | Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit einer Änderungsbekanntmachung die Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) radikal geändert. Betroffen sind die Richtlinien zu Einzelmaßnahmen (BEG EM), zu Wohngebäuden (BEG WG) und zu Nichtwohngebäuden (BEG NWG). Die Ände-rungen sind am 27.07.2022 im Bundesanzeiger veröfentlicht worden und am 28.07.2022 in gestufter Reihenfolge in Kraft getreten. Die Bayerische Architektenkammer informiert dazu wie folgt: |

     

    Richtlinie für BEG EM (Einzelmaßnahmen)

    • KfW-Kreditförderung wird eingestellt. Förde¬rung nur noch über Zuschüsse vom BAFA.
    • Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei NWG max. 5 Mio. Euro
    • Streichung der Förderungen von Gas-Brennwerthe¬zungen und Gas-Hybrid-hei¬zun¬gen
    • Anpassungen der Fördersätze für
      • Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung (15 %),
      • Solarkollektoranlagen (25 %),
      • Biomasseheizung (10 %),
      • EE-Hybride-Heizung mit oder ohne Biomasseheizung (20 bzw. 25 %),
      • Wärmepumpen, innovative Heiztechnik sowie für Errichtung / Umbau sowie Anschluss von Gebäudenetzen (je 25 %)
    • Streichung des iSFP-Bonus
    • Ersetzung der Austauschprämie für Ölheizung durch Heizungs-Tausch-Bonus

     

    Richtlinien für BEG WG / NWG

    • Zuschussförderung nur noch für kommunale Antragsteller (Investitionskostenzuschuss bei 12,5 %), ansonsten nur noch als Kreditvariante gefördert (Tilgungszuschuss 5 %)
    • Höchstgrenze der förderfähigen Kosten Neubau WG (120.000 Euro / Wohneinheit) und NWG (10 Mio. Euro / Vor¬haben)
    • Streichung der Förderung gasbetriebener Anlagen, des iSFP-Bonus und der Förderung EH/EG 100 (inklusive EE- und NH-Klasse)
    • Anpassung der Fördersätze für EH/EG Denkmal (5 %), EH 85 (5 %), EH/EG 70 (10 %), EH/EG 55 (15 %) und EH/EG 40 (20 %)
    • ab dem 22.09.2022: Bonus für „Worst Performing Buildings“ (die energetisch schlechtesten 25 % des Gebäudebestands) i. H. v. 5 % bei einer Sanierung auf EH/EG 40 oder EH / EG 55-Niveau

     

    Diese Neuregelungen gelten für alle Anträge, die ab dem 28. Juli gestellt werden. Abweichend davon können Anträge für die BEG EM Zuschussförderung beim BAFA noch bis zum Ablauf des 14. August nach den bislang geltenden Bestimmungen gestellt werden, jedoch begrenzt auf einen Antrag pro Antragsteller.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 48504498