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  • 01.11.2003 · Fachbeitrag · Vorzeitige Vertragskündigung

    Wichtige Abrechnungsfragen geklärt

    | Die Abrechnung eines vorzeitig gekündigten Projektsteuerungsvertrags ist mindestens so problembeladen wie die eines „normalen“ Architektenvertrags. Das liegt vor allem daran, dass die Abgrenzung zwischen den bis zur Kündigung erbrachten Leistungen und den nicht mehr erbrachten Leistungen bei der Projektsteuerung schwieriger zu klären ist als bei Architekten- oder Ingenieurverträgen. |