Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 04.05.2011 | VOB/A

    Keine Rohbauausschreibung ohne Tragwerksplanung

    Wenn eine VOB/A-Ausschreibung eine unklare Klausel enthält, wonach die Bewehrung bei der LV-Position Fertigteildecke einzurechnen ist, ohne dass entsprechende Kalkulationsgrundlagen vorliegen, geht das zulasten des ausschreibenden Auftraggebers. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm klargestellt (Urteil vom 15.2.2011, Az: 26 U 100/10; Abruf-Nr. 111293). Nach VOB/A darf dem Bieter kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werden. Deshalb braucht ein Bieter - so das OLG - in einem solchen Fall die Bewehrung nicht in die Einheitspreise einzukalkulieren. Er kann die Bewehrung über einen Nachtrag separat abrechnen.  

    Praxishinweis: Um dieses Problem, das letztlich auf das ausschreibende Planungsbüro zurückschlagen kann, zu entschärfen, empfehlen wir dringend, keine Rohbauausschreibung ohne vorherige - entsprechend vertiefte - Tragwerksplanung vorzunehmen. Nehmen Sie vielmehr Bewehrungsmengen und sonstige Betonstahlteile immer aufgrund der Angaben der Tragwerksplanung in die LV’s auf.  

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2011 | Seite 3 | ID 144657