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  • 01.04.2010 | Vertragsrecht

    Beratung beim Immobilienkauf: Leistungsumfang kennen

    Architekten und Ingenieure werden bei Kaufentscheidungen über Immobilien oft als Berater hinzugezogen. Wichtig zu wissen: Die Gerichte stufen solche Beratungen als erfolgsorientierte Leistung ein; egal, welches Honorar Sie dafür bekommen haben. Neben den bautechnischen Inhalten einer solchen Beratungsleistung (zum Beispiel vorhandene Bauschäden) rücken immer öfter Fragen des öffentlichen Baurechts in den Fokus. Prüfen bzw. unternehmen Sie folgende Dinge:  

    • Verfügt das Objekt überhaupt über eine entsprechende Baugenehmigung? Lesen Sie dazu auch den Beitrag auf Seite 8.
    • Nehmen Sie Einsicht in das Baulastenverzeichnis. Entsprechende Eintragungen könnten einen - nach dem Kauf vorgesehenen - Anbau verhindern.
    • Ist das Objekt zwischenzeitlich umgenutzt worden (zum Beispiel Büro statt Wohnnutzung), ohne dass die Umnutzung genehmigt worden war? Resultieren daraus Abweichungen vom Brandschutz, die nach dem Kauf teure Nachbesserungen erfordern?
    • Prüfen Sie Grundbucheintragungen im Hinblick auf eingetragene Überfahrtrechte, Wohnrechte, Nießbrauch, etc.

    Unser Tipp: Empfehlen Sie dem Kaufinteressenten immer, dass der Notar vor Abfassen des Kaufvertrags Einsicht in das Grundbuch und in das gesonderte Baulastenverzeichnis nehmen soll.  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2010 | Seite 2 | ID 134707