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  • 01.05.2001 · Fachbeitrag · Vertragsrecht

    Arbeit ohne Rechnung lohnt sich selten

    | Vermeiden Sie Vereinbarungen, wonach Sie für Ihren Auftraggeber ohne Rechnung tätig werden. Die Risiken sind unüberschaubar: Eine derartige Vereinbarung führt in der Regel nicht zur Nichtigkeit des Vertrags. Das heißt, Sie bekommen Ihr Honorar ohne Mehrwertsteuer, bleiben aber auch in der Haftung. Außerdem müssen Sie die geschuldete Mehrwertsteuer selbst bezahlen und können sich diese nicht von ihrem Auftraggeber zurückholen. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.12.2000, Az: VII ZR 192/98) (Abruf-Nr. 010416) |