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  • 01.07.2005 | Vertrag über die Leistungsphasen 0 bis 2

    Mustervertrag für Projektentwicklung mit Vorplanung

    von Rechtsanwalt Christoph Bubert, Dipl.-Ing. Klaus D. Siemon, Rechtsanwalt Dr. Reinhard Voppel

    Die Projektentwicklung (oder so genannte Leistungsphase 0) wird für Planungsbüros als Baustein der Auftragsbeschaffung immer wichtiger, bringt Architekten und Ingenieuren neue Chancen. Die Beteiligten können frei vereinbaren, was in der Projektentwicklung bearbeitet und welche Vergütung dafür geleistet werden soll. Denn für die reine Projektentwicklung gibt es keine Honorarrechtsgrundlagen. Das kann sich schnell ändern, wenn Leistungen aus den Leistungsphasen (Lph) 1 oder 2 Vertragsgegenstand bei Projektentwicklungen werden. Dann muss die HOAI als Preisrechtsverordnung für diejenigen Teilleistungen angewendet werden, für die das Honorar nach HOAI geregelt ist. Bei Projektentwicklungen sollten Sie deshalb sehr genau prüfen, ob die jeweils vereinbarten Leistungen Inhalt der in den jeweiligen Leistungsbildern geregelten Grundleistungen nach HOAI sind. Der vorliegende Mustervertrag beinhaltet Projektentwicklungsleistungen, die den HOAI-Leistungen vorangestellt sind, und Leistungen der Lph 1 und 2.  

     

    In der Regel fallen bei den Lph 1 und 2 verschiedene Planbereiche an. So sind häufig Leistungen bei Gebäuden, bei Freianlagen und städtebauliche Leistungen sowie Leistungen bei Verkehrsanlagen erforderlich, um eine umfassende Projektentwicklung zu ermöglichen. Wenn ein Vorentwurf im Rahmen der Vorplanung erstellt wird, sind selbstverständlich auch Leistungen der Technischen Ausrüstung und Tragwerksplanung zu erbringen. Oft werden Projektentwicklungen mit einer Durchführbarkeits- oder Machbarkeitsstudie abgeschlossen. Die Ergebnisse der Projektentwicklung sollen Grundlage für die Entscheidung sein, ob in die konkrete, objektbezogene Planung eingetreten werden bzw. ob das Grundstück erworben werden soll.  

     

    Wichtig: Bei dem nachfolgend abgedruckten Vertrag handelt es sich um einen Vorschlag. Dieses Vertragsmuster können Sie nicht unbesehen auf jeden Fall übertragen, sondern müssen die jeweiligen Besonderheiten beachten und um entsprechende Regelungen ergänzen. Im Zweifelsfall sollten Sie einen versierten Rechtsanwalt zu Rate ziehen.  

     

    § 1 Gegenstand des Vertrags § 2 Grundlagen des Vertrags § 3 Leistungen des Auftragnehmers § 4 Termine und Fristen § 5 Honorar § 6 Beteiligte § 7 Leistungen des Auftraggebers § 8 Weitere Planung § 9 Haftpflichtversicherung § 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht Hinweise zum Vertragsmuster