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  • 01.04.2005 | Versicherung

    Neue Haftpflichtverträge decken Asbestrisiko nicht mehr ab

    Wenn Ihr Versicherer Ihnen einen Vorschlag zur Aktualisierung Ihrer Berufshaftpflichtversicherungspolice unterbreitet, sollten Sie mit ihm das Kleingedruckte genau durchgehen. Prüfen Sie in erster Linie, ob Sie noch Deckung für Asbestschäden genießen. Die meisten Versicherer gewähren in neuen Verträgen für das Asbestrisiko nämlich keinen Versicherungsschutz mehr.  

    Unser Tipp: Wenn Sie das Risiko nicht gegen eine angemessene Prämie versichern können, müssen Sie das Asbestrisiko noch mehr als bisher in Ihrer täglichen Arbeit auszuschalten versuchen. Das größte Problem in der Praxis besteht darin, dass während der Bauarbeiten nicht fachgerecht mit Asbest umgegangen wird. Legen Sie deshalb größten Wert darauf, dass zum Beispiel beim Ausbau asbestbelasteter Teile im Zuge der Bauarbeiten größtmögliche Umsicht an den Tag gelegt wird. Sie sollten unbedingt vermeiden, dass sich das Asbest in der Luft verteilt und den Umbau verunreinigt. Stellt sich nach Fertigstellung der Maßnahme durch Messungen heraus, dass die Luft noch asbesthaltig ist, haften Sie. Im Rahmen Ihrer Beratungspflicht müssen Sie den Bauherrn darauf hinweisen, dass Planung und Bauüberwachung des Ausbaus von schadstoffhaltigen Baustoffen keine Grundleistung ist, sondern einem darauf spezialisierten Fachbüro zu übertragen ist.  

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2005 | Seite 1 | ID 95563