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  • 01.04.2007 | Versicherung

    Krankentagegeld von Planern: Versicherer spitzeln

    Wenn Sie arbeitsunfähig sind und deshalb Krankentagegeld beziehen, dürfen Sie beruflichen Verpflichtungen nur in ganz unbedeutendem Umfang nachgehen. Selbst Beratungs- bzw. Kontaktgespräche für den Bau eines Eigenheims sind nicht erlaubt. Sie riskieren, dass die Versicherung den Vertrag fristlos kündigt und dazu auch berechtigt ist. Außerdem müssen Sie sich darauf gefasst machen, dass Ihr Versicherer prüft, ob Sie auch wirklich nicht arbeiten. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart.  

    Im konkreten Fall hatte ein freiberuflich tätiger Architekt schon sieben Monate lang Krankentagegeld bezogen. Dann beauftragte der Versicherer einen Testauftraggeber, mit dem Architekten Kontakt aufzunehmen, um mit ihm über den Bau eines Eigenheims zu sprechen. In der Tat kam es auch zu mehreren Treffen. Daraufhin kündigte der Versicherer den gesamten Krankenversicherungsvertrag fristlos. Das OLG wies die Klage des Architekten ab. (Urteil vom 25.4.2006, Az: 10 U 238/05) (Abruf-Nr. 063381)  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2007 | Seite 3 | ID 95589