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  • 01.07.2005 | Vermögensplanung für Büroinhaber

    So könnte die Altersvorsorge eines 40-jährigen Architekten aussehen

    von Boris Rahming, Dipl.-Kfm. und Dipl.-Finanzwirt (FH), Berlin

    „Was muss oder kann ich tun, um im Alter gut versorgt zu sein“? Diese Frage treibt derzeit nicht nur Arbeitnehmer um, die in die schwächelnde gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Auch Architekten und Ingenieure müssen sich damit befassen. Denn die Probleme der Versorgungswerke sind strukturell die gleichen wie die der sozialen Rentenversicherung. Wie Sie drohende Versorgungslücken schließen, wollen wir anhand eines Praxisfalls schildern.  

    Praxisbeispiel

    Im Beispiel sucht ein 40-jähriger Architekt nach einem Vorsorgekonzept. Er erwartet im Alter Leistungen aus dem Versorgungswerk.  

     

    Beispiel

    Der 40-jährige Architekt A ist in Stuttgart tätig. Er erzielt Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit von 50.000 Euro jährlich. Seine Frau (41 Jahre) arbeitet halbtags und verdient 15.000 Euro brutto jährlich. Die Familie hat zwei Kinder. A zahlt in das Architektenversorgungswerk Baden-Württemberg seit seinem Berufseinstieg vor 12 Jahren ein. Die Einzahlungen betragen 18 Prozent des relevanten Einkommens, für das letzte Jahr also rund 9.000 Euro. Das Versorgungswerk stellt A eine Altersrente von 4.020 Euro brutto, einen Berufsunfähigkeitsschutz von 3.285 Euro und eine Witwenversorgung in Aussicht.  

     

    Ermittlung der Versorgungslücke

    Um die richtige Anlagegestaltung für A entwickeln zu können, muss zunächst die Versorgungslücke der Familie beim Eintritt von A ins Rentnerdasein ermittelt werden.  

     

    Versorgungslücke beim Architekten