01.03.2001 · Fachbeitrag · Urteil zur Bauhandwerkersicherung
Bundesgerichtshof stärkt Position der vorleistenden Architekten und Ingenieure
In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Stellung der so genannten Bauhandwerkersicherung nach § 648a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als effizientes Instrument gegen zahlungsunwillige oder -unfähige Auftraggeber gestärkt (Urteil vom 9.11.2000, Az: VII ZR 82/99; Abruf-Nr. 010043). Wir nehmen das zum Anlass, im folgenden Beitrag noch einmal etwas grundsätzlicher auf die Vorzüge und Voraussetzungen dieses in der Praxis noch viel zu selten eingesetzten Sicherungsmittels einzugehen.
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