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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · Unterschreitung der Mindestsätze

    Nachträgliche Abrede ist wirksam!

    | Die HOAI ist verbindliches Preisrecht und lässt den Vertragspartnern nur einen begrenzten Verhandlungsspielraum zwischen festgelegten Mindest- und Höchstsätzen. Zuwiderlaufende Vereinbarungen sind grundsätzlich unwirksam. Anders liegen die Dinge jedoch, wenn eine Mindestsatzunterschreitung nachträglich, also nach Vertragsbeendigung, vereinbart wird. Das zeigt der folgende Fall aus der Praxis, den uns Dipl.-Ing. Joachim C. Thiel, ö.b.u.v. Sachverständiger für Architektenhonorare aus Nürnberg, zur Kenntnis gegeben hat. |