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  • 01.02.2006 | Unternehmensführung

    Welche Unterlagen Sie jetzt in den Reißwolf geben dürfen

    Der Anfang des Jahres ist immer auch die Zeit, um Ablagesysteme zu entrümpeln. Wenn Sie sich jetzt ans Werk machen, müssen Sie unterschiedliche Aufbewahrungsfristen beachten. Je nachdem, ob Sie Unterlagen für eigene Honorar- oder Gewährleistungsansprüche, für Herausgabeansprüche des Auftraggebers oder aus steuerlichen Gründen aufbewahren, gelten nämlich andere Fristen.  

    Unser Service: Um unsere langjährigen Leser nicht mit Beitragswiederholungen zu langweilen, finden Sie alle Informationen (grundlegender Beitrag plus Übersicht) im Online-Service im Internet (www.iww.de) unter der Rubrik „Checklisten“.  

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2006 | Seite 2 | ID 95493