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  • 01.12.2007 | Umsatzsteuer

    Worauf muss Architekt als Rechnungsprüfer achten?

    Im Grundleistungskatalog der Leistungsphase 8 ist die Rechnungs-prüfung aufgeführt. Zu dieser Aufgabe hat uns ein Leser folgende Fragen gestellt: Gelten bei Abschlagszahlungen von Bauleistungen die gleichen Kriterien wie bei normalen Rechnungen? Müssen zum Beispiel auch Abschlagsrechnungen eine fortlaufende Rechnungsnummer enthalten? Manche Handwerker bestreiten das.  

    Unsere Antwort: Die Abrechnung von Abschlagszahlungen gilt in der Tat als „normale“ Rechnung“, auf der sämtliche Rechnungsangaben enthalten sein müssen. Das ergibt sich aus § 14 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 Umsatzsteuergesetz.)  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2007 | Seite 2 | ID 116163