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  • 01.12.2003 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Gebäude

    | Am 8. Mai 2003 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Architekten und Ingenieure die Vorsteuer für ihre Privatwohnung abziehen dürfen, wenn sich die Wohnung im Unternehmensgebäude befindet. Zwar muss im Gegenzug die Privatnutzung versteuert werden - allerdings verteilt auf die Nutzungsdauer des Gebäudes von 50 Jahren. Der Bundesfinanzhof (BFH) ist jetzt der Rechtsprechung des EuGH gefolgt. |