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  • 01.12.2002 · Fachbeitrag · Steuerkalender

    Steuertermine für das Jahr 2003

    Als cleverer Steuerzahler nutzen Sie bei Vorauszahlungen die gesetzlichen Schonfristen und zahlen statt am gesetzlichen Termin erst fünf Tage später. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, braucht die Zahlung gar erst am nächsten Werktag erfolgen.