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  • 01.07.2002 · Fachbeitrag · Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte

    Die fünf Modelle der arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersversorgung

    uch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) am 1. Januar 2002 bleiben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wie die betriebliche Altersvorsorge finanziert wird: Sie als Arbeitgeber bezahlen die betriebliche Altersversorgung Ihrer Arbeitnehmer (arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung). Darauf sind wir in der Juni-Ausgabe eingegangen. Die Mehrheit unter Ihnen wird aber derzeit kaum in der Lage sein, eigene Mittel zur betrieblichen Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter aufzubringen.