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  • 01.05.2003 · Fachbeitrag · Steuer- Erklärung

    Lohnsteuer- und Umsatzsteuer- Anmeldung per Telefax

    | Ab sofort können sämtliche Steuer- Erklärungen, die nicht eigenhändig unterschrieben werden müssen, per Fax ans Finanzamt gesendet werden. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohn- sowie Kapitalertragsteuer-Anmeldungen. Die Umsatzsteuer-Erklärung muss eigenhändig unterschrieben werden. Sie darf nicht per Fax ans Finanzamt gesendet werden. (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 20.1.2003, Az: IV D 2 - S 0321 - 4/03) |