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  • 01.04.2001 · Fachbeitrag · Sensationelle Entscheidung des BFH

    Spekulationsfrist von zehn Jahren gilt nicht für alle Grundstücksverkäufe

    Wir haben auf die verfassungsrechtliche Problematik schon mehrfach hingewiesen. Jetzt hat sich auch der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem Paukenschlag zu Wort gemeldet (Beschluss vom 5.3.2001, Az: IX B 90/00; Abruf-Nr. 010384): Die Verlängerung der Spekulationsfrist bei privaten Grundstücksverkäufen von zwei auf zehn Jahre ist teilweise verfassungswidrig. Wir stellen Ihnen die Entscheidung vor und sagen Ihnen, wie Sie diese für sich nutzen.