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  • 01.11.2004 · Fachbeitrag · Schwarzarbeit

    Bekämpfungsgesetz tangiert auch Planer am Bau

    | Das "Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung", das seit dem 1. August 2004 gilt, tangiert auch Planer am Bau. Insbesondere gilt das für die Regeln, die im Zusammenhang mit dem "Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz" in § 14 Absatz 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) neu aufgenommen worden sind. Zwei Dinge gilt es zu beachten: |