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  • 01.08.2001 · Fachbeitrag · Schuldzinsen

    Gutschrift des Darlehens auf privatem Konto unschädlich

    | Wenn die Bank Ihnen einen Darlehensbetrag überweist und derselbe Betrag in einem „engen zeitlichen Zusammenhang“ zur Finanzierung steuerpflichtiger Einkünfte wieder abgebucht wird, sind die Darlehenszinsen bei den entsprechenden Einkünften abzugsfähig. Das gilt auch, wenn über das Konto, auf das der Darlehensbetrag überwiesen wurde, ansonsten private Zahlungen laufen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Er lässt damit eine Ausnahme zu seiner bisherigen Rechtsprechung zu, wonach eine eindeutige Zuordnung des Darlehens zu steuerpflichtigen Einkünften nur gegeben ist, wenn von diesem Konto ausschließlich Zahlungen geleistet werden, die durch die entsprechenden Einkünfte verursacht sind. |